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Feste Zahnspangen: der klassische Weg zu geraden Zähnen

Auch wenn unsichtbare Zahnschienen zunehmend beliebter werden, sind die klassischen festen Zahnspangen mit Brackets und Bögen bis heute die gängigste Behandlungsmethode bei Zahnfehlstellungen. In manchen schweren Fällen ist sie auch die einzige mögliche Form der Zahnkorrektur.

Gerade und schöne Zähne sind heute wichtiger als je zuvor, gerade auch für Jugendliche. Ein schönes Lächeln steht für Wohlbefinden und unterstützt das eigene Selbstbewusstsein. Schiefe Zähne und Zahnlücken empfinden die meisten als Makel und hemmend. Eine feste Zahnspange kann hier Abhilfe schaffen.

Diese Zahnspange besteht aus kleinen Riegeln (Brackets) auf jedem Zahn, die mit einem Drahtbogen verbunden werden. Dieser wird in Form des gewünschten Zahnbogens gespannt und übt kontinuierlich und wohldosiert Druck auf die Zähne aus, so dass sich diese nach und nach in ihre Idealposition bewegen.

Keramik-Brackets fallen kaum auf

Anders als durchsichtige Zahnspangen werden feste Zahnspangen in der Grundausstattung mit metallenen Brackets von den Kassen bezahlt. Die Variante mit Brackets aus Keramik ist weniger auffällig und daher besonders beliebt. Allerdings müssen hier die Mehrkosten für die Keramik-Brackets selbst getragen werden.

Wie lange muss die feste Zahnspange getragen werden?

Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung ist sehr unterschiedlich und abhängig von der Zahnfehlstellung. Bei festen Zahnspangen ist eine Tragezeit von eineinhalb bis zwei Jahren häufig.

Braucht mein Kind wirklich eine feste Zahnspange oder kann sich eine Fehlstellung von selbst verwachsen?

Diese Frage können wir Ihnen sehr gerne nach der Untersuchung der Zähne und des Kiefers beantworten. Wir stellen fest, ob eine Fehlstellung vorliegt und diese behandelt werden sollte. Falls dies der Fall ist, erklären wir Ihnen, welche Zahnspangen zum Einsatz kommen und auch die weiteren Details der KFO-Behandlung. Selbstverständlich beziehen wir die vorhersagbare Entwicklung der Zähne und Kiefer mit in unsere Betrachtung ein.

Kosten und Erstattung

Bezüglich der Erstattung von Kosten durch die GKV kommen die festgelegten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) ins Spiel. Hierdurch ergibt sich eine Bewertung des Behandlungsbedarfs.

Gerne gehen wir mit Ihnen gemeinsam diese Vorgaben durch und zeigen Ihnen, welcher Befund vorliegt und welche Erstattung der Kosten hierfür möglich ist.

Gerne beraten wir Sie vor Ort, wie wir eine Zahn- oder Kieferfehlstellung individuell am besten in den Griff bekommen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!